Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes Region Münsterland zu Bohrungen nach unkonventionellem Erdgas (Fracking-Methode)
Jede Wirtschaft, auch eine nachhaltige, benötigt Rohstoffe und eine sichere sowie bezahlbare Energieversorgung. Da sich im Zuge der Energiewende der Energiemix verändert und neue Energiequellen erschlossen werden müssen, wollen Energieunternehmen als eine Alternative unter mehreren das Potenzial sogenannter unkonventioneller Erdgasgewinnung erproben. Dabei soll unter anderem die Methode des „Hydraulic Fracking" eingesetzt werden.
Laut einer Stellungnahme des Umweltbundesamtes haben die zuständigen Behörden in NRW bislang 19 Bergbauberechtigungen zur gewerblichen Erkundung von Erdgas in unkonventionellen Lagerstätten erteilt (Stand Ende Dezember 2010), davon 11 im Bereich der Region Münsterland.
Der Abbau von Rohstoffen wie unkonventionellem Erdgas ist dann für den DGB ausgeschlossen,
wenn die Umweltrisiken unkalkulierbar sind,
wenn dadurch die Gewinnung eines anderen Rohstoffes wie Wasser beeinträchtigt wird,
wenn die Wasserversorgung der Bevölkerung gefährdet wird.
Die Risiken der Bohrung nach unkonventionellem Erdgas mittels der Fracking- Methode in Nordrhein-Westfalen sind nicht ausreichend erforscht. Ein besonders unkalkulierbares Risiko stellt die Wassergefährdung durch die eingesetzten Chemikalien beim Fracking dar. Zusätzliche Probleme können der intensive Wasserbedarf, der Flächenverbrauch und massive Lärmemissionen in der Nähe von Siedlungen aufwerfen.
Erdgas wird in den nächsten Jahren eine Schlüsselrolle in einem CO2-armen Energiemix einnehmen. Deshalb ist es notwendig, dass die Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland weiter wissenschaftlich in einem transparenten und beteiligungsorientierten Prozess erforscht und mögliche Gefahren ausgeschlossen werden. Die Fracking-Methode darf erst dann zum Einsatz kommen, wenn nachweislich keine Risiken für die Menschen, die Umwelt und die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung bestehen.
Die Förderung von unkonventionellem Erdgas unterliegt dem Bergrecht. Für den DGB ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung unerlässlich, auch wenn das Bergrecht diese nicht vorsieht.
Unter der Voraussetzung, dass alle aktuellen Arbeitssicherheits- und Umweltstandards vollständig eingehalten werden, könnte unkonventionelles Erdgas einen Beitrag auf dem Weg ins regenerative Zeitalter darstellen und den Anteil des teilweise zu erheblich schlechteren Bedingungen geförderten und transportierten importierten Erdgas reduzieren.
Am 16. November 2011 vom DGB-Regionsvorstand Münsterland beschlossen.
Hier die Stellungnahme (195 kB)



