Unser Ziel: Zuerst der Mensch!

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Home Pressemeldungen DGB: Mindestlohn gesetzlich verankern

DGB: Mindestlohn gesetzlich verankern

 „Eine der Erwartungen der münsterländer Gewerkschaften an die zukünftige Bundesregierung ist die gesetzliche Verankerung des Mindestlohns“, so der heimische DGB-Vorsitzende Heinz Rittermeier.

Der Mindestlohn sei notwendig, damit Beschäftigte, die 40 Stunden in der Woche arbeiten, von ihrem Lohn auch leben können und nicht gezwungen sind, zusätzlich auf Hartz IV angewiesen zu sein. „Das gehört zur Würde des arbeitenden Menschen“, betont Heinz Rittermeier.
 
Seit Jahren blieben in Deutschland die Reallöhne hinter dem Produktionszuwachs zurück. Zudem wachse der Niedriglohnsektor. Immer mehr Geringverdienende sind laut einer Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen ausgebildete Fachkräfte oder sogar Hochschulabsolventen. Leiharbeit und Minijobs boomten. Heinz Rittermeier dazu: „Das hat volkswirtschaftliche Folgen. Denn wenn der Export einbricht, fehlt die Nachfrage auf dem Binnenmarkt, um die Krise abzufedern. Die fehlende Nachfrage verhindert zudem eine Belebung des münsterländer Einzelhandels.“
 
Der gesetzliche Mindestlohn schränke auch nicht die internationale Konkurrenzfähigkeit Deutschlands ein. Denn in 18 von 25 EU-Staaten sowie in fast allen außereuropäischen OECD-Staaten wie den USA gäbe es schon gesetzliche Mindestlöhne.
 
„Die Behauptung, dass Tarifautonomie und gesetzlicher Mindestlohn sich widersprechen, zieht nicht. Denn in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts, der großen Zeit der sozialen Marktwirtschaft, erklärte der westdeutsche Staat weit mehr Tarifverträge als heute für allgemeinverbindlich, was die Wirkung eines Mindestlohns hatte. Daran solle Schwarz-Gelb sich ein Beispiel nehmen“, unterstreicht Heinz Rittermeier.
 

DGB-Ratgeber

972.jpg

DGB-Ratgeber
ungesicherte Beschäftigung
.
Ratgeber hier..