Das Jahr 2009 neigt sich dem Ende zu. Zeit, um an die Einkommenssteuererklärung zu denken. Deshalb geht bei den Kurzarbeitern im Münsterland die Sorge um, dass bei der Einkommenssteuererklärung der sogenannte Progressionsvorbehalt greift.
Das führt bei längerfristiger Kurzarbeit zu erheblichen Steuernachzahlungen bei den Beschäftigten.
Der heimische DGB-Vorsitzende Heinz Rittermeier dazu: „In der derzeitigen Wirtschaftskrise ist es gut, dass die Kurzarbeit die Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit schützt. Sie führt aber zu spürbaren Einkommensverlusten bei den Beschäftigten. Wenn dann noch Steuernachzahlungen dazukommen, zahlen die Kurzarbeiter doppelt.“
Den DGB-Gewerkschaften im Münsterland ist dieser Missstand bekannt. So hat die IG Metall Münster bereits die heimischen Bundestagsabgeordneten mit der Forderung angeschrieben, sich dafür einzusetzen, dass der Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in Kurzarbeit nach § 32 b, Absatz 1, Einkommenssteuergesetz, mindestens für die Jahre 2009 und 2010 ausgesetzt wird.
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