Der Deutsche Gewerkschaftsbund im Münsterland fordert die SPD und die Grünen bei den Verhandlungen über die zukünftige Landespolitik auf, die industriellen Arbeitsplätze im Münsterland zu erhalten.
Zum Erhalt der industriellen Infrastruktur im Raum Ibbenbüren fordert der DGB die Revision des Kohleausstiegsbeschlusses und die Beibehaltung der Steinkohle-Förderung über das Jahr 2018 hinaus, auch als Referenz für die Bergbauindustrie und ihre Zulieferer, so der Vorsitzende der DGB Region Münsterland, Heinz Rittermeier.
Auf dem RAG- Anthrazit-Bergwerk Ibbenbüren arbeiteten rund 2.500 Menschen. Der Kreis Steinfurt sei nicht so komfortabel ausgestattet, um auf diese Arbeitsplätze verzichten zu können.
Heinz Rittermeier weiter: „Zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland sind wir auch weiterhin auf die Verstromung von Steinkohle angewiesen. Denn der Anteil der Steinkohle bei der Stromerzeugung liegt bei rund 20 Prozent.“
Das RWE Power AG-Kraftwerk Ibbenbüren, das mit Anthrazitkohle Strom produziert, trage zur Stärkung des Industriestandortes bei. 135 Mitarbeiter fänden hier eine Beschäftigung, und das jährliche Auftragsvolumen für die Instandhaltungs-Maßnahmen betrage rund fünf Millionen Euro. Ein nicht unerheblicher Teil davon bleibe in der Region.
Auf der anderen Seite sei das Münsterland eine geeignete Region für erneuerbare Energien. Ein Beispiel hierfür sei die Errichtung und der Betrieb einer modernen Biogasanlage am Standort Südlohn durch den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und RWE Innogy. Heinz Rittermeier dazu: „Die Vorbehalte der Bevölkerung gegen unzumutbare Geruchsemissionen und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sind ernst zu nehmen. Die Einhaltung von Umweltstandards und eine umfassende Informationspolitik für die betroffenen Anlieger sind deshalb notwendig.“
Um die Stromerzeugung durch Windkraft zu erhöhen, sei es notwendig, alte Windkraftanlagen durch neue, leistungsstärkere zu ersetzen. In Nottuln plane die Betreibergesellschaft, die zwei vorhandenen Windkraftanlagen am Longinusturm gegen neue, größere auszutauschen. Das Planungsrecht weise an dieser Stelle aber keine Windvorrangzone aus. Die Altanlagen genießen Bestandsschutz. Deshalb Heinz Rittermeier: „Ohne eine grundlegende Änderung des Regionalplanes und des Flächennutzungsplanes wird es keine Genehmigung für neue, größere Windräder geben. Hier besteht nach unserer Ansicht Handlungsbedarf.“
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