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DGB für Tarifeinheit in den Betrieben

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Am Mittwoch gab das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach für eine Berufsgruppe im Betrieb nur ein Tarif gelten darf. Künftig sind nun mehrere Tarifverträge nebeneinander zulässig.
 Der DGB-Vorsitzende für das Münsterland, Heinz Rittermeier, kritisiert diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts:
 „Mit diesem Beschluss hat das Bundesarbeitsgericht geschichtliche Erfahrungen aus der Zeit vor 1933 missachtet. Damals agierten mehrere Gewerkschaften in den Betrieben und es gab nicht nur verstärkte Reibereien zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sondern auch innerhalb der Arbeitnehmerschaft.“
 
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gefährde den sozialen Frieden in den Betrieben. Heinz Rittermeier nennt ein Beispiel:
 „In vielen münsterländer Betrieben wird der Transport des Materials durch Gabelstapler erledigt. Wenn nun die Gabelstaplerfahrer auf die Idee kämen, eine eigene Gewerkschaft zu gründen, die bei jeder Tarifauseinandersetzung höhere Löhne als die anderen Gewerkschaften fordert, hätten wir in den Betrieben ein Problem. Wenn die Gabelstaplerfahrer für ihre höheren Löhne streikten, würde eine kleine Gruppe der Belegschaft einen ganzen Betrieb stilllegen. Das ist nicht im Sinne der Erfinder der Tarifautonomie.“
 Hier sei jetzt der Gesetzgeber gefordert.